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Heirat in Dänemark – Scheidung sofort möglich

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Es hat sich herumgesprochen, dass eine Heirat in Dänemark sehr einfach möglich ist. Das Problem einer Hochzeit in Deutschland taucht meist bei binationalen Ehen auf. Sind beide Eheleute EU-Bürger, sind die notwendigen Papiere noch relativ leicht zu beschaffen. Stammt aber einer der Ehepartner aus einem Nicht-EU-Land, wird es in Deutschland problematisch. Da ein Ehepartner ausländerrechtlich sofort einen anderen Status erhält, machen es die deutschen Behörden den potentiellen Ehepartnern nicht so einfach. Sie verlangen Berge von Papieren, die häufig schwer bis gar nicht zeitnah zu beschaffen sind.

Eine Hochzeit in Dänemark wird dagegen grundsätzlich jeder Person ermöglicht, die sich legal im Schengen-Raum aufhält.

So einfach wie eine Heirat in Dänemark ist, desto größer können die Probleme später werden. Ich stelle häufig fest, dass die Entscheidung, einen Partner aus dem Nicht-EU-Raum zu ehelichen, nach ganz kurzer Zeit bereut wird. Häufig war diese Entscheidung übereilt. Sie war von “Mitleid” über das Schicksal geprägt. Die große Liebe der Urlaubsbekanntschaft, die mit Urlaubervisum eingereist ist, stellt sich als gespielt heraus. Es ging doch nur um den ausländerrechtlichen Status. Die Konsequenzen einer Ehe (Unterhalt usw.) wurde nicht abschließend bedacht.

Dann stellt sich die Frage, ob diese kurzfristig geschlossene Ehe auch kurzfristig wieder geschieden werden kann. Meist ist dies nicht so einfach. Bei binationalen Ehen stellt sich immer die Frage, welches Gericht ist international zuständig und wenn diese Frage geklärt ist, welches Recht ist für die Scheidung anzuwenden.

Vorab die Antwort auf die häufigste Frage: Dänemark hat mit dem Ganzen nichts zu tun. Nur weil in Dänemark geheiratet wurde, muss nicht ein Scheidungsverfahren in Dänemark beantragt werden.

Sollte es sich um eine klassische Scheinehe gehandelt haben, wäre zwar das Trennungsjahr nicht abzuwarten und eine Aufhebung der Ehe wäre möglich, hier gibt es aber strafrechtliche Probleme, die unbedingt vorher mit dem Fachanwalt für Familienrecht besprochen werden müssen. Sonst wird alles noch viel schlimmer. Zu der Problematik der Scheinehe habe ich einen gesonderten Artikel geschrieben, den Sie bitte mit der Suchfunktion oben rechts unter dem Suchbegriff “Scheinehe” sehr schnell finden werden.

In allen anderen Fällen muss davon ausgegangen werden, dass vor Einreichung des Scheidungsantrages das Trennungsjahr abzuwarten ist.

Sollten Sie hier Beratungsbedarf haben, können sie sich gerne an mich wenden. Nicht nur durch meine Nähe zur Dänischen Grenze habe ich viele von diesen Scheidungsverfahren betreut.

Thomas von der Wehl
Fachanwalt für Familienrecht
info@vonderwehl.de
0049 431 911 16


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